Amt für Bildung, Bürgerdienste und Ordnung - Gemeindevollzugsdienst

Herr
Harald Dittmar

Marktstraße 17
75438 Knittlingen
Fon: 07043 373 52

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Aufgaben von Herrn Dittmar

gemäß § 125 Polizeigesetz (PolG) in Verbindung mit § 31 der Verkehrsordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) werden dem gemeindlichen Vollzugsbeamten hiermit folgende Aufgaben übertragen:

  • Vollzug von Gemeindesatzung und Polizeiverordnung der Orts- und Kreispolizeibehörde,
  • Verkehrsüberwachung (Straßenverkehrsrecht)
  • Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, über das Reinigen, Räumen und Streuen öffentlicher Straßen und über den Schutz öffentlicher Straßen einschließlich tatsächlich-öffentlicher Straßen
  • Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen
  • Umweltschutz
  • Veterinärwesen und Tierschutz
  • Feldschutz
  • Schutz von öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen
  • Vollzug der Vorschriften über Anschläge und unerlaubtes Plakatieren
  • Vollzug über die Belästigung der Allgemeinheit
  • Vollzug der Vorschriften über den Schutz der Sonn- und Feiertage,
  • Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss
  • Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
  • Vollzug der Vorschriften über das Halten gefährlicher Tiere

Sprechstunde

Sprechstunde immer donnerstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da

Bürgerbüro
Montag und Dienstag08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Montag und Dienstag08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Freudenstein
Montag bis Freitag08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  
Telefonisch sind wir auch außerhalb der Besuchszeiten erreichbar und Termine sind nach Absprache möglich.