Bürgerinfo

Neu ab 01.05.2025: Lichtbilder nur noch digital!

Ab dem 01. Mai 2025 sind zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nur noch biometrische Lichtbilder erlaubt, die digital erstellt wurden. Lichtbilder in Papierform sind ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig. Eine Vordatierung aufgrund von Eheschließung ist daher über den Stichtag 1. Mai 2025 hinaus nicht möglich.

Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Qualität biometrischer Lichtbilder zu gewährleisten und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern.

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen. Die digitalen Lichtbilder können durch einen zertifizierten Fotografen, durch andere zertifizierte Dienstleister oder direkt bei der Behörde angefertigt werden. Erstellt ein zertifizierter Fotograf oder Dienstleister das Lichtbild, wird dieses verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Der Antragsteller erhält im Anschluss den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde das Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital verarbeitet werden.

Alternativ kann der Antragsteller auch direkt bei der Behörde das Lichtbild elektronisch aufnehmen lassen. Die Kosten für ein digitales Lichtbild vor Ort betragen 6,- €.

Urlaubszeit – Reisezeit – Ausweis/Reisepass noch gültig?

Urlaubszeit ist Reisezeit. Schon bald starten viele in den Urlaub. Bitte vergessen Sie bei Ihren Reisevorbereitungen nicht, Ihre Ausweispapiere (Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) auf ihre Gültigkeit und Aktualität (passt das Lichtbild noch, kann man die Person noch darauf erkennen?) zu überprüfen. Eine Verlängerung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist nicht möglich!

Bei Bedarf beachten Sie bitte folgendes:

Personalausweis (nPA):

Bei Antragstellung eines Personalausweises muss der Antragsteller persönlich mit einem aktuellen biometrischen und digitalen Lichtbild (Erstellung bei einem zertifizierten Fotografen, einem anderen zertifizierten Dienstleister oder vor Ort) und dem bisherigen Personalausweis bzw. Geburtsurkunde oder Kinderreisepass erscheinen, da die Erfassung von Fingerabdrücken (ab 6 Jahren) notwendig ist sowie die Unterschrift des Ausweisinhabers (ab 10 Jahren) im Antrag benötigt wird. Auch Babys und Kinder müssen bei der Beantragung dabei sein. Bei unter 16-Jährigen muss eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen (das Formular finden Sie auf unserer Homepage oder können dies im Bürgerbüro abholen) unterschrieben sowie jeweils ein Ausweisdokument zum Abgleich der Unterschrift vorgelegt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt 10 Jahre, bei unter 24-Jährigen 6 Jahre. Bitte beachten Sie: Dokumente werden trotz gültiger Laufzeit ungültig, sobald man den Dokumenteninhaber nicht mehr zweifelsfrei auf dem Lichtbild erkennen kann. Die Herstellung der Personalausweise erfolgt in der Bundesdruckerei in Berlin und dauert ca. 3-4 Wochen. In dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser ist 3 Monate gültig und kostet 10,- €.

Reisepass (ePass):

Für die Beantragung eines Reisepasses ist auch das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich, da die Erfassung von Fingerabdrücken (ab 6 Jahren) notwendig ist sowie die Unterschrift des Passinhabers (ab 10 Jahren) im Antrag benötigt wird. Auch Babys und Kinder müssen bei der Beantragung dabei sein. Zur Antragstellung muss der bisherige Reisepass oder ein Personalausweis bzw. Geburtsurkunde oder Kinderreisepass mitgebracht werden sowie ein aktuelles biometrisches und digitales Lichtbild (Erstellung bei einem zertifizierten Fotografen, einem anderen zertifizierten Dienstleister oder vor Ort). Bei unter 18-Jährigen muss eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen (das Formular finden Sie auf unserer Homepage oder können dies im Bürgerbüro abholen) unterschrieben sowie jeweils ein Ausweisdokument zum Abgleich der Unterschrift vorgelegt werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht ebenfalls 6 bzw. 10 Jahre. Bitte beachten Sie: Dokumente werden trotz gültiger Laufzeit ungültig, sobald man den Dokumenteninhaber nicht mehr zweifelsfrei auf dem Lichtbild erkennen kann. Der Reisepass wird ebenfalls in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und dauert ca. 6-8 Wochen. Die Gebühr beträgt unter 24 Jahren 37,50 € und ab 24 Jahren 70,- €. Im Notfall kann auch ein Expresspass ausgestellt werden, für diesen wird ein Zuschlag erhoben von 32,- € und dauert ca. 4-5 Werktage. Die Gültigkeitsdauer des Expresspasses beträgt auch 6 bzw. 10 Jahre.

Reisen Jugendliche ohne die Erziehungsberechtigten in den Urlaub, vor allem ins Ausland, empfiehlt es sich, den Reisenden eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitzugeben. Formulare finden Sie hierfür auf unserer Homepage.

Generell sollten die Einreisebestimmungen rechtzeitig vor Reisebeginn auf der Homepage der Auslandsvertretungen des Reiselandes oder unter der Homepage des Auswärtigen Amtes geprüft werden.

www.auswaertiges-amt.de

Für evtl. Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der 07043/373-0 oder per E-Mail unter buergerbuero(@)knittlingen.de zur Verfügung.

Ihr Bürgerbüro

Öffnungszeiten - Mitarbeiter - Informationen zum Bürgerbüro

Bürgerbüro im Rathaus Knittlingen
Marktstraße 19
75438 Knittlingen
Fon: 07043 373-0
Fax: 07043 373-90
E-Mail schreiben

Hier können Sie einen Termin vereinbaren

Öffnungszeiten des Bürgerbüros (nach Terminvereinbarung):

Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bürozeiten des Bürgerbüros (telefonisch erreichbar):

Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Bürgerbüro verfügt über einen separaten Eingang. Dieser befindet sich in Höhe der Einfahrt zum Rathausparkplatz und ist durch eine Rampe vom Parkplatz aus ebenerdig begehbar.

Samstags-Öffnungszeiten Bürgerbüro sowie Trausamstage 2025:

04.01.2025

01.02.2025

01.03.2025

05.04.2025

10.05.2025

07.06.2025

05.07.2025

02.08.2025

06.09.2025

11.10.2025

08.11.2025

06.12.2025

Keine Trauungen möglich:

Freitag, 02.05.2025

Freitag, 30.05.2025

Freitag, 20.06.2025

Mittwoch, 02.07.2025

Mitarbeiter

Gomez Bracco, Sofia
Fon: 07043 / 373-55

Komke, Andreas
Fon: 07043 / 373-16

Müller, Sandra
Fon: 07043 / 373-14

Pauker, Madlene
Fon: 07043 / 373-15

Pfeifer, Janette
Fon: 07043 / 373-28

Reneaux, Bettina
Fon: 07043 / 373-13

eBürgerdienst

Bearbeitungsstand Ausweise / Pässe
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres neuen Personalausweises oder Reisepasses abfragen.

Gewerbemeldungen
Hier finden Sie nähere Infos zu den Gewerbemeldungen (An-, Um- und Abmeldungen)

Im Bürgerbüro erhalten Sie folgende Dienstleistungen

Melde- und Passwesen:

  • Änderungsdienst neuer Personalausweis (Ein- und Ausschalten der eID (Chip-Funktion)
  • An-, Um- und Abmeldungen
  • Aufnahme von Auskunfts- und Pressesperren
  • Aufnahme von Verlustanzeigen für Ausweisdokumente
  • Ausstellung von Reisepässen
  • Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen
  • Ausstellung von Personalausweisen
  • Ausstellung von vorläufigen Ausweise und Pässen
  • Ausstellung von Meldebestätigungen und Aufenthaltsbescheinigungen
  • Ausstellung von Haushaltsbescheinigungen
  • Ausstellung von Fischereischeinen
  • Ausstellen von Landesfamilienpässen, Ausgabe der Gutscheine
  • Anträge auf ein Polizeiliches Führungszeugnis
  • Anträge auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Anträge zum Führerschein (Erstantrag, Wiedererteilung, Verlängerung, Umschreibung)
  • Bestätigung von Abschriften, Fotokopien und Unterschriften (Ausnahme: standesamtliche und öffentliche Beglaubigungen)
  • Gutscheine nach dem Landesprogramm Stärke
  • Gestattungen und Sperrzeitverkürzungen
  • Pinänderung auf den neuen Personalausweis
  • Sperrdienst neuer Personalausweis (Sperren der Chip-Funktion bei Verlust)
  • Wehrerfassung

Soziales:

  • Informationen zu Angelegenheiten der Sozialhilfe
  • Antrage auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Anträge auf Sozialhilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Hilfe zur Pflege, Anträge nach dem SGB II, Anträge Bildung und Teilhabe
  • Anträge auf einmalige Beihilfen (Bestattungen, Familienurlaub, Landschulheime)
  • Anträge auf Übernahme der Kindergartengebühren
  • Anträge auf Wohngeld (Miet- / Lastenzuschuss)
  • Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht
  • Telefongebührenermäßigungen (T-Com)
  • Elterngeld
  • Landeserziehungsgeld
  • Veranlagung der Kindergartenbeiträge
  • Veranlagung der Mehrbetreuung und Essensausgabe in der Kindertagesstätte
  • Veranlagung der Beiträge von Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung in der Schule
  • Kindergartenbedarfsplanung
  • Organisation von städt. Veranstaltungen (z.B. Kinderferienprogramm, Weihnachtsmarkt)

Gewerbeamt

  • Gewerbean-, -um und -abmeldungen
  • Führung des Gewerberegisters
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister
  • Bestätigungen aus dem Gewerberegister

Standesamt

  • Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
  • Ahnenforschung
  • Kirchenaustritte
  • Namensänderungen
  • Ausstellung von Urkunden
  • Namensbescheinigungen
  • Vaterschaftsanerkennungen

Rentenangelegenheiten

  • Anträge auf Rente / Kontenklärungen
  • Rentenberatung

Sonstiges:

  • Allgemeine Auskünfte (Zuständigkeiten im Rathaus, Melderegister, ÖPNV, Müllabfuhrtermine)
  • Ausgabe von (touristischem) Informationsmaterial und Stadtplänen
  • Ausgabe von Einkommensteuererklärungen (Allgemeine Vordrucke) und Einkommensteuerermäßigung
  • Ausgabe von Entsorgungsschecks (Sperrmüll, Kühlgeräte, elektr. Großgeräte)  Ausgabe von Müllabfuhrplänen und Bestellformularen zur Mülltonnenbestellung und -abholung
  • Ausgabe von Erstanträge, Änderungsanträge (Schwerbehinderung)
  • Ausgabe von Formularen u.a. Hundesteuer (An- und Abmeldung), Einzugsermächtigungen, Änderung der Bankverbindung (Steuer)
  • Aufnahme von Mängel- und Störungsmeldungen (z.B. defekte Beleuchtung)
  • Anzeigenentgegennahme für das Amtsblatt (Private Kleinanzeigen)
  • Bürgertelefon (Telefonzentrale)
  • Fundbüro
  • Grillplatzbelegung und Grillplatzgenehmigungen
  • Hallenbelegung und -vermietung (incl. Steinhaus)
  • Touristeninformationen
  • Schwerbehindertenausweise
  • Verkauf von Büchern und Land-/Rad-/Wanderkarten