eBürgerdienst
Auskunftsdienst / Ausweispapiere
Bearbeitungsstatus Ihres Ausweisdokumentes
Um unnötige Behördengänge zu vermeiden, haben Sie hier die Möglichkeit, den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses über das unten angegebene Onlineformular zu erfahren. Dazu benötigen Sie die Dokumentennummer (10-stellig), die Ihnen bie der Antragstellung ausgehändigt wurde (Bürgerinfo).
Abfrage starten
Sollten Sie den Bearbeitungsstatus nicht online abfragen können, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, dies über folgende Telefonnummer 0700-28793473 oder 0700-Ausweise.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises der Pin-Brief der Bundesdruckerei Berlin bereits zugestellt sein sollte. Eine Aushändigung an Dritte ist nur möglich, wenn der Pin-Brief zugestellt wurde und Sie die Vollmacht vollständig ausgefüllt haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro unter 07043 / 373-14 oder -15.
Gewerbeanzeige

Mit dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Gewerbe bei uns auf elektronischem Wege anzuzeigen, d.h. an-, um- oder auch abzumelden.
Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des eBürgerdienstes. Mittels des daraufhin an Ihre angegebene e-Mail-Adresse gesandten Aktivierungscodes legitimieren Sie sich als tatsächlich eingetragener Nutzer. Sie erhalten nun die Möglichkeit Ihre Gewerbemeldung am direkt am PC zu erfassen und sowohl die Meldungen auf elektronischem Weg, als auch in Papierform, an uns zu senden. Sie werden Schritt für Schritt mit Beispielen und Erklärungen duch das Programm geführt. Nach Abschluss eines Meldevorgangs erscheint dieser in der Historie. Sollten Sie einmal den Dienst nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, können Sie jederzeit Ihr Benutzerkonto selbständig löschen.
Seit der Einführung der digitalen Signatur und der Möglichkeit, sich online mit dem neuen Personalausweis auszuweisen, ist eine Vorsprache im Rathaus oftmals nicht mehr nötig. Verfügen Sie noch nicht über diese Technik, müssen Sie allerdings nach wie vor die Gewerbeanzeige im Original (mit Unterschrift) bei uns vorlegen (z.B. persönlich, per Post oder als eingescannte Ausfertigung mit einer Ausweiskopie).
Liegt uns innerhalb von 2 Wochen keine unterschriebene Ausfertigung (online oder in Papierform) vor, verfällt die elektronische Gewerbemeldung und wird gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Vorgang wäre von Ihnen zu wiederholen. Für abgeschlossene und somit rechtswirksame Gewerbemeldungen erhalten Sie immer eine entsprechende Bestätigung in Papierform mit Siegel und Unterschrift.
Bitte legen Sie uns folgende Unterlagen (im Original oder als Kopie) mit der Gewerbemeldung vor:
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen/ Vereinen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
- bei natürlichen Personen: Personalausweis
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben: gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Reisepass/ Ausweis und ggf. Aufenthaltstitel
Sollten Sie noch nähere Informationen zu Gewerbeanzeigen wünschen, können Sie sich auf diesen Seiten weiter darüber informieren, ansonsten können Sie mit dem nachstehenden Link direkt die Gewerbeanzeige erfassen.
Gewerbeanzeige erfassen
Gewerbeanmeldung:
Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes in Knittlingen müssen Sie der Stadtverwaltung anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Eine rechtzeitige Erörterung Ihres Vorhabens mit Ihrem Steuerberater ist anzuraten.
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht drauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass manche Gewerbetätigkeiten erlaubnispflichtig sind und erst ausgeübt werden dürfen, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Die Anzeige hat sofort mit dem Beginn des Gewerbes zu erfolgen.
Anzeigepflichtige:
- Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- bei juristischen Personen (GmbH, AG, Verein) der gesetzliche Vertreter (z.B. geschäftsführender Gesellschafter der GmbH)
Erforderliche Unterlagen:
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen/ Vereinen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
- bei natürlichen Personen: Personalausweis
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben: gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Reisepass/ Ausweis und ggf. Aufenthaltstitel
Gebühr: 10,00 €
Gewerbeummeldung (innerhalb Knittlingen):
Eine Ummeldung eines Gewerbes ist vorzunehmen, wenn sich die angemeldeten Tätigkeiten ändern (dazukommen oder wegfallen) oder wenn der Betrieb innerhalb von Knittlingen verlegt wird.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren: 10,00 €
Gewerbeabmeldung:
Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Stadt Knittlingen, d.h. dort wo die Tätigkeit ausgeführt wird, abzumelden. Sie müssen das Gewerbe auch dann abmelden, wenn Sie den Betriebssitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühr: 10,00 €
Mit diesem Link können Sie Ihr Gewerbe an- ab- oder ummelden
Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich an das Bürgerbüro unter der Tel. 07043/373-0 oder per Mail an buergerbuero@knittlingen.de wenden.