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Übersicht | Wahlen und Bürgerbeteiligung

Wahlen und Bürgerbeteiligung

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.

Die folgenden Kapitel stellen fünf unterschiedliche Wahlarten vor:

  • Europawahl
    Die nächste Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet im Frühsommer 2009 statt.
  • Bundestagswahl
    Über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags dürfen Sie voraussichtlich im Herbst 2009 abstimmen.
  • Landtagswahl
    Der Partei Ihrer Wahl konnten Sie zuletzt im März 2006 Ihre Stimme geben. Die Legislaturperiode des neuen Landtags von Baden-Württemberg dauert voraussichtlich bis 2011.
  • Kommunalwahl
    Die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte wählen Sie im Rahmen der Kommunalwahlen. Die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden 2009 statt.
  • Bürgermeisterwahl
    Den Bürgermeister wählen Sie für eine Amtszeit von acht Jahren. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Da die Wahl unabhängig von der Wahl des Gemeinderats stattfindet, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten wird der Bürgermeister als "Oberbürgermeister" bezeichnet.

Im Kapitel "Weitere Formen der Bürgerbeteiligung" informieren wir Sie über andere Möglichkeiten, auf das politische Geschehen Einfluss zu nehmen.

Die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart findet gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.