LebenslagenLebenssituationÜbersicht | SterbefallSterbefallWo muss ein Sterbefall gemeldet werden? Wie und wo soll der Verstorbene bestattet werden? Um Ihnen, den Hinterbliebenen, die notwendigen Behördenwege zu erleichtern, sollen diese und andere Fragen hier beantwortet werden. In den folgenden Kapiteln finden Sie Informationen, die Ihnen Orientierung bieten sollen. Nicht nur Verwandte und Freunde, auch karitative Organisationen und Behörden geben Hilfe und leisten Unterstützung. Scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Hilfe benötigen, die Telefonseelsorge, kirchliche Einrichtungen oder den sozialen Dienst Ihrer Stadt oder Ihres Landratsamtes in Anspruch zu nehmen. Im Kapitel "Anzeige des Sterbefalls" erfahren Sie, welche einzelnen Schritte Sie bei einem Sterbefall einleiten müssen. Unter anderem sind dies:
Sollte eine Überführung der Leiche erforderlich sein, informiert Sie das gleichnamige Kapitel darüber, welche Unterlagen hierfür erforderlich sind und worauf zu achten ist. Insbesondere bieten wir Ihnen Hinweise zur Überführung im Inland, ins Ausland und aus dem Ausland. In welcher Weise Bestattungen vorgenommen werden können, erfahren Sie im Kapitel "Bestattungsarten". Unterschieden wird dabei zwischen
An wen Sie sich wenden müssen, um ein Grab auf dem Friedhof zu bekommen, darüber informiert das Kapitel "Friedhofs-/Grabwahl". Bei der Vielzahl der Dinge, die es bei einem Sterbefall zu berücksichtigen gilt, hilft Ihnen außerdem unsere Checkliste zur Bestattung. In Deutschland besteht Bestattungspflicht und die Verpflichtung zur Durchführung einer Leichenschau. Bei einem Sterbefall sind die nächsten Angehörigen (in gesetzlich geregelter Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, die Leichenschau und die Bestattung zu veranlassen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können. Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das die meisten der erforderlichen Formalitäten für Sie erledigen kann. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie beim Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch. Lassen Sie sich jedoch vor der Beauftragung die Preise für die angebotenen Dienstleistungen und den Gesamtpreis der Leistungen, die Sie beanspruchen wollen, erläutern. Im Zusammenhang mit einem Sterbefall kommt häufig die Frage nach einer möglichen Organspende und nach der Patientenverfügung auf. Wie Sie einen Organspendeausweis erhalten und wo Sie weitere Auskünfte zu diesem Thema sowie Informationen zur Patientenverfügung erhalten, erfahren Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen. InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. |