LebenslagenLebenssituationÜbersicht | Personalausweis, Reisepass, KinderreisepassPersonalausweis, Reisepass, KinderreisepassJeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, benötigt keinen Personalausweis. Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen – in diesen und auch in vielen anderen Fällen ist es notwendig, dass Sie sich ausweisen können. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses. Es werden Ihnen die Schritte erläutert, die Sie einleiten müssen, wenn Ihnen ein Ausweispapier verloren geht. Ferner finden Sie Informationen, was bei Umzug oder Namensänderung zu tun ist und welche Dokumente für Kinder bei Reisen in das Ausland akzeptiert werden. PersonalausweisWenn Sie Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen, sind Sie dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. ReisepassBei jedem Grenzübertritt müssen Sie einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Ausführliche Informationen über Biometrie in Reisepässen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern. KinderreisepassBei einem Grenzübertritt müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern
in Betracht. Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den Kinderausweis. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist und dadurch in anderen Ländern eher akzeptiert wird als der Kinderausweis. Zugeordnete Verfahren:
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