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Übersicht | Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.

Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen – in diesen und auch in vielen anderen Fällen ist es notwendig, dass Sie sich ausweisen können.

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses. Es werden Ihnen die Schritte erläutert, die Sie einleiten müssen, wenn Ihnen ein Ausweispapier verloren geht. Ferner finden Sie Informationen, was bei Umzug oder Namensänderung zu tun ist und welche Dokumente für Kinder bei Reisen in das Ausland akzeptiert werden.

Personalausweis

Wenn Sie Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen, sind Sie dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.

Auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) müssen Sie den Ausweis vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Reisepass

Bei jedem Grenzübertritt müssen Sie einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

Seit dem 1. November 2005 werden die sogenannten biometrischen Reisepässe ausgegeben. In ihnen ist ein Chip integriert, der das Gesichtsbild enthält. Die Lichtbilder müssen deshalb biometrietauglich sein. Dazu gehört insbesondere, dass das Gesicht nicht mehr im Halbprofil, sondern in Frontalansicht dargestellt ist. Bei Antragstellung ab dem 1. November 2007 werden auf dem Chip im Reisepass auch zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Ausführliche Informationen über Biometrie in Reisepässen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern.

Kinderreisepass

Bei einem Grenzübertritt müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern

  • ein Kinderreisepass oder Kinderausweis,
  • ein eigener Reisepass oder
  • die Miteintragung in den Reisepass eines Elternteils

in Betracht.

Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den Kinderausweis. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist und dadurch in anderen Ländern eher akzeptiert wird als der Kinderausweis.

Zugeordnete Verfahren:

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.